DBpedia – Linked Data Fragments

DBpedia 2016-04

Query DBpedia 2016-04 by triple pattern

Matches in DBpedia 2016-04 for { ?s ?p "Den Staaten ist es völkerrechtlich nicht erlaubt, die Hohe See ihrer Souveränität zu unterstellen.... In der sogenannten Anschlusszone, deren Grenze 24 Seemeilen von der eigenen Küste verläuft, haben die Staaten noch Kontrollrechte – vor allem, um ihren Einreise- und Gesundheitsvorschriften Geltung zu verschaffen.... Es gibt auch ein Recht, fremde Schiffe zu betreten. Das setzt aber etwa voraus, dass ein begründeter Verdacht der Seeräuberei oder des Sklavenhandels besteht – oder dass vermutet werden muss, dass das fremde Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt. ... Nicht in Zweifel steht, dass sich israelische Soldaten gegen Angriffe zur Wehr setzen dürfen. Hat Israel allerdings ohne rechtlichen Grund Gewalt gegen die Schiffe eingesetzt, so durften sich deren Besatzungsmitglieder zur Wehr setzen." }

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